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FAQ - Häufige Fragen
Frequently Asked Questions

Auf unseren Internetseiten findest Du viele Informationen über die Junge Union, dennoch ist vielleicht die eine oder andere Frage noch unbeantwortet. Einige Antworten auf häufig gestellte Fragen findest Du hier. Unbeantwortete Fragen richte bitte direkt an die JU-Kreisgeschäftsstelle.

 

 

JU-Logo


Über das jetzige JU-Logo haben im Jahr 2003 in einer bundesweiten Abstimmung die Mitglieder der Jungen Union entschieden.

Es ist möglich und gewünscht, das Logo auf allen Ebenen der Jungen Union einzusetzen, so wird das JU-Logo zur wiedererkennbaren "Marke".

Das Logo kann leicht auf den eigenen Verbandsanamen angepasst werden, der Bundesverband bietet enstprechende Downloads im Media-Center an. Im Druckportal ist es zudem möglich (individualisierte) Briefbögen und Vistitenkarten im bundeseinheitlichen Layout zu bestellen.

 

Mitgliederversammlung


Sie ist das höchste Beschlussgremium des Verbandes. Jedes Mitglied ist hier stimmberechtigt. Zahlungsrückstand führt dazu, dass ein „säumiges Mitglied" die Stimmberechtigung verliert.

Die Mitgliederversammlung, die in den meisten Verbänden mindestens einmal im Jahr tagen muss, wählt alle zwei Jahre den Vorstand in der Jahreshauptversammlung.

 

Mitgliedsausweis


Der Mitgliedsausweis wird jedem Mitglied schnellstmöglich nach dem Beitritt zugesandt. Nach der Aufnahme in die Junge Union wird das Mitglied von der Kreisgeschäftsstelle in die Mitgliederdatenbank eingegeben. Dabei wird ein Mitgliedsausweis angefordert, der etwa zwei bis vier Wochen später zugeschickt wird.

Auf dem Ausweis befindet sich die Mitgliedsnummer, mit der sich Mitglieder identifizieren, um sich in den Inside-Bereich der Jungen Union Deutschlands einzuloggen.

Bei Verlust des Mitgliedsausweises kann ein neuer Ausweis nur von der Kreisgeschäftsstelle angefordert werden, dazu reicht in der Regel eine kurze Begründung, warum ein Ersatzausweis angefordert werden soll.

 

Mitgliedschaft

 

Mitglied der Jungen Union kann werden, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 der Satzung der JU Deutschlands).

Der Eintritt in die Junge Union erfolgt immer in einen Kreisverband, die Mitarbeit in einem Verband richtet sich in der Regel nach dem Wohnort, häufig auch nach dem Arbeitsplatz. Neumitglieder, deren Wohnort nicht in Deutschland liegt, wählen einen Kreisverband aus, in den Sie eintreten.

Die Junge Union ist Mitglied in der Jungen Europäischen Volkspartei (JEVP), dadurch sind alle JU-Mitglieder auch Mitglieder der JEVP. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, explizit Mitglied der Jungen EVP zu werden.

Eine Mitgliedschaft in zwei nicht miteinader konkurrierenden politischen Jugenorganisationen ist grundsätzlich möglich (z.B. Junge Union und Junge ÖVP), wenn auch unüblich.

Die Mitgliedschaft erlischt mit der Vollendung des 35. Lebensjahres.

Weitere Informationen

Burkhard Balz - Unser Abgeordneter im Europäischen Parlament
 	Axel Knoerig - Unser Bundestagskandidat im Wahlkreis Diepholz / Nienburg I
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